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Update zu COVID-19

Liebe Kursteilnehmer,

wieder einmal gibt es neuen Regelungen:


*Ab heute gilt für die Hundeschule 2G.*


Das bedeutet:

Gem. der neuen CoronaSchVO, in dem Fall §4 Abs. 2 S.1 Nr. 8 dürfen sonstige Veranstaltungen und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung im öffentlichen Raum, insbesondere Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen im Innen- und Außenbereich nur noch von Personen in Anspruch genommen werden, die immunisiert sind.


Da das MAGS NRW die Hundeschulen schon seit längerem als außerschulische Bildungseinrichtung einstuft, sind die o.g. Regelungen für Sie von Relevanz.


Bitte führt ab sofort IMMER einen Nachweis mit und legt diesen auf Nachfrage vor.

Wer keinen Nachweis erbringen kann, kann leider nicht am Training teilnehmen.


Bitte wendet Euch an mich, wenn Ihr ein Attest habt oder nicht geimpft seid.

Wir müssen hier noch einiges abklären.


Ich bedauere, dass es wieder mal uns und somit auch Euch trifft, die wir überwiegend draußen an der frischen Luft mit ausreichend Abstand arbeiten, wohingegen etliche andere Branchen, trotz geschlossener Räume und weniger Distanz, weniger Einschränkungen bekommen.


Viele Grüße

Martina von Martinas 4Pfoten Akademie



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